Allgemeine Geschäftsbedingungen der ERNST HINRICHS Dental GmbH, D-38644 Goslar
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Von diesen Bedingungen abweichende Abmachungen, die mündlich getroen werden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.
2. Angebot und Preise
Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend, zuzüglich der bei Ausführung der Lieferung gesetzlichen Mehrwertsteuer, und schließen die in der Preisliste angebotenen Verpackungen ein.
3. Lieferung
Lieferungen erfolgen gemäß Incoterms 2020 / DAP – Delivered At Place (Geliefert Benannter Ort), jedoch unter Bestimmung der jeweils gültigen Bedingungen des Frachtführers.
Der Verkäufer liefert die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart ist). Der Verkäufer schließt den Beförderungsvertrag ab.
Zudem verpichtet sich der Verkäufer einen Transportversicherungsvertrag mit umfassendem Deckungsschutz für die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transports von der Lieferstelle mindestens bis zum Bestimmungsort abzuschließen. Bei Übergabe an den genannten Bestimmungsort, gilt die Lieferpicht als erfüllt. Im Falle eine Selbstabholung gilt gemäß Incoterms 2020 die Lieferbedingung FCA – Free carrier (Frei Frachtführer)
Der Verkäufer stellt die Ware am benannten Bestimmungsort (Werksgelände des Verkäufers) zur Abholung bereit. Alle Risiken des Transportweges gehen auf den Käufer über. Wir bemühen uns, die angegebenen Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten, ohne hierfür Gewähr zu übernehmen. Der Käufer kann im Falle eines Lieferverzugs nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen der Vorlieferanten, Schwierigkeiten der Transportmittelbeschaung, Verkehrsstörungen, höhere Gewalt sowie Streiks, Aussperrung und sonstige Ereignisse, die zur Ver-/Behinderung oder wesentlichen Erschwerung der Lieferung führen, berechtigen uns zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit einschließlich einer erforderlichen Anlaufzeit oder zum Rücktritt vom Vertrag. Gleiches gilt für die entsprechenden Ereignisse im Bereich unserer Vorlieferanten.
4. Versandkosten
Durch besondere Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten.
Der Versand bei Streckengeschäften erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu folgenden Konditionen:
Versand per Paketdienst (kleinere Mengen)
Zustellkosten: € 7,50 / Packstück
Versand per Spedition (ab ca. 125 kg Gesamtgewicht)
Frachtkosten € 0,30 / kg
Versicherung € 1,90 / Sendung
Sonderzustellungen (z. B. Früh-, Spät- oder Samstaglieferung) und Abtrage Gebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Aufträgen über Geräte werden Anlieferung, Montage und Inbetriebsetzung gesondert berechnet.
5. Gewährleistung, Beanstandung
Sämtliche Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Abnehmer die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit sie nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich Anzeige zu machen. Ebenfalls sind unsere allgemeinen Rücknahmebedingungen zu berücksichtigen. Unterlässt der Abnehmer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn es handelt sich um einen Mangel, der bei Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 307 . HGB. Die Zurücksendung der beanstandeten Ware kann nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Begründete Mängel werden wir nach unserer Wahl durch Preisnachlass, Umtausch oder Rücknahme der Ware beheben. Weitere Ansprüche gegen uns, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Schadensersatz, auch für Folgeschäden und für fahrlässige Verletzung vertraglicher Nebenpichten, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspichten, sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
6. Zahlung
Die Abrechnung der Aufträge erfolgt über ein Depot Ihrer Wahl. Die Zahlungsbedingungen werden somit individuell mit Ihrem Abrechnungsdepot vereinbart.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Wir sind berechtigt, ohne Nachfrist oder Rücktrittserklärung die Vorbehaltsware vom Käufer heraus zu verlangen, falls dieser seinen Verpichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich, schriftlich erklären. Das Eigentum erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Die Verarbeitung gilt als für uns erfolgt, ohne das dem Käufer aus der Verarbeitung und Aufbewahrung der Vorbehaltsware Ansprüche entstehen. Er ist verpichtet, die Vorbehaltsware für uns sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten ordnungsgemäß gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt er hiermit im Voraus an uns ab. Kommt der Käufer seinen Verbindlichkeiten uns gegenüber nicht nach, so darf er die gelieferte Ware und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen, ist jedoch zu Verpfändung und Sicherheitsübereignung nicht berechtigt. Der Käufer hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis bezahlt haben. Bei Verarbeitung von fremden, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer werden wir Miteigentümer an den neuen Sachen im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeitenden Waren. Bei der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehende Forderungen tritt der Käufer hiermit schon im Voraus alle seine Ansprüche mit Neben- und Sicherungsrechten an uns zur Sicherung ab. Wenn die Vorbehalt Waren uns nur anteilig gehören, so bemisst sich der an uns abgetretene Teil der aus ihrem Verkauf entstehenden Forderungen nach unserem Eigentumsanteil. Werden die Vorbehaltswaren zusammen mit fremden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft, so gilt die Kaufpreisforderung nur in anteiliger Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als abgetreten. Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf so lange einzuziehen, wie er seine Zahlungspicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat er uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, so können wir den Schuldnern die Abtretung anzeigen. Zugrie Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer sofort mitzuteilen. Mit der vollen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an den Vorbehaltswaren ohne weiteres auf den Käufer über und ihm stehen die abgetretenen Forderungen zu.
8. Markenschutz
Werden von uns gelieferte und mit einem Markenzeichen versehene Waren verarbeitet, so kann die Benutzung unseres Markenzeichens bei den damit hergestellten Erzeugnissen nur mit unserer ausdrücklichen Einwilligung erfolgen. Das gilt auch für die Verwendung unserer Produktbezeichnungen und Markenzeichen in Werbeschriften, Preislisten und anderen Geschäftspapieren.
9. Haftung
Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, haften wir und unsere Erfüllung und Verrichtungsgehilfen für Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung wie folgt:
1. Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die Haftung für Sachschäden ist auf 250.000 € je Schadensereignis und 500.000 € insgesamt beschränkt.
3. Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen unter 2. und der Haftungsausschluss unter 3. gelten nicht, soweit bei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.
10. Geltungsbereich, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für sämtliche Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Abnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Sitz der Verkäuferin (Goslar). Ist der Käufer ein Kaufmann, so ist – auch für Scheck- und Wechselverfahren – Goslar ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Käufer ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.
Goslar, November 2021 |